Familien- und Erbrecht

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Als Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt Frau Wittlich ihre Mandanten seit über 10 Jahren in sämtlichen Fragen, die sich im Rahmen von Trennung und Scheidung ergeben.

So finden Sie hier insbesondere Unterstützung in
Fragen des Trennungs- und Nachscheidungsunterhaltes, des Kindesunterhaltes, der Regelung des Umgangs oder in Fragen des Sorgerechts – wie z.B. der Übertragung der Alleinsorge oder dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Aber auch im Vorfeld von Streitigkeiten und zur Abwendung solcher trennungsbedingter Probleme berät Frau Wittlich Sie im Rahmen der Erstellung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Das Erbrecht als mit dem Familienrecht oftmals eng verbundenes Spezialgebiet stellt eine besondere Herausforderung dar – insbesondere hinsichtlich der hier regelmäßig gegebenen familiären und verwandtschaftlichen Verflechtungen.

Sie finden hier ein Höchstmaß an fachlichem Standard verbunden mit spezieller persönlicher und individueller Beratung und Betreuung. Frau Wittlich berät strategisch, konstruktiv und erfolgsorientiert – stets mit Blick auf den einzelnen Mandanten und seine spezielle Situation.